Wichtiger Hinweis zum Angeln an der Elbe (L04-225)
Die Elbe im Bereich des Anglerverband Leipzig e.V. liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Das Befahren der Elbe ist nur für Mitglieder des Landesverband Sächsischer Angler e.V. zugelassen. Falsch abgestellte Kraftfahrzeuge oder unberechtigte Wegenutzung mit Kfz sind nicht nur ein Ärgernis für Landwirte und Eigentümer, sondern rufen auch die Ordnungsbehörden des Landkreises Nordsachsen auf den Plan. Um das Angeln an der Elbe weiterhin zu ermöglichen, trafen sich Vertreter des Landratsamt Nordsachsen sowie des Anglerverband Leipzig e. V. im Juni dieses Jahres. Bei diesem Treffen wurden die in unserem Regelwerk bestehenden Regeln einvernehmlich von allen Beteiligten bestätigt.
Um eine korrekte Zuordnung von Fahrzeugen zu klären, wurde sich auf folgende Regelung geeinigt. Die ansonsten nur im Schließsystem zu hinterlegende Parkkarte des Erlaubnisscheines ist auch beim Angeln an der Elbe (L04-225) gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu legen. Angler, die sich an diese Regelung nicht halten, müssen mit entsprechenden Buß- bzw. Ordnungsgeldern rechnen. Bindend für jeden Angler ist die im Hegeplan der Elbe aufgeführte Regelung. Vor dem Angelausflug hat sich grundsätzlich jeder Angler über den Gewässeratlas Sachsen unter www.angelatlas-sachsen.de über die entsprechenden Bedingungen zu informieren.
Für die Wegenutzung an der Elbe gilt:
„Im Landschaftsschutzgebiet Elbe dürfen in den farblich (gelb) gekennzeichneten
Bereichen nur die auf den Karten dargestellten Wege befahren werden. In den anderen nicht gesondert gekennzeichneten Bereichen gilt, dass die von der Landwirtschaft benutzten Wiesenwege auch von Anglern befahren werden dürfen. Die Pkw sind am Wegesrand so abzustellen, dass der laufende Verkehr nicht behindert und die Vegetation nicht nachhaltig beschädigt wird. Das Befahren und Parken außerhalb der Wege ist verboten, schadet dem Image der Angler und wird insbesondere durch die Wasserschutzpolizei bestraft. Rot gekennzeichnete Gewässerbereiche dürfen nicht betreten und auch nicht beangelt werden.